Amtssignatur

Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese an Stelle einer Unterschrift auf elektronisch erstellte Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt. Dies wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar mit einem Rundstempel) sowie einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument auch tatsächlich von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
Bildmarke, die die Gemeinde im Internet als die ihre gesichert veröffentlicht hat
Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
Information zur Prüfung der elektronischen Signatur

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 des E-GOvG
Die Marktgemeinde Obdach verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten, nur im Bereich Wahlen für die Wahlkartenausstellung, die folgende Bildmarke:

Diagramm

Prüfung der Amtssignatur
Die Amtssignatur kann beim zentralen Prüfservice der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokumentes
Das ausgedruckte Dokument kann beim Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Gemeinde kann auf folgende Art erfolgen:
persönlich im Gemeindeamt
per E-Mail (Scan des Dokumentes) an gemeinde@obdach.gv.at
postalisch (Original oder Kopie) an 8742 Obdach, Hauptstraße 31
per Fax +43 3578 4030-4

Informationen zur Amtssignatur auch telefonisch unter +43 4717 301