Sterbefall
Durch die Änderung bei der Ärztebereitschaftsregelung hat sich auch die Zuständigkeit für die Durchführung der Totenbeschau geändert. Aufgrund der Änderung des Stmk. Leichenbestattungsgesetzes ist jeder Arzt berechtigt die Todesfeststellung vorzunehmen, wodurch ermöglicht wird, dass der Leichnam vom Sterbeort durch die Bestattung abgeholt werden darf. Sollte sich bei Ihnen zu Hause ein Sterbefall ereignen und keiner unserer Hausärzte bzw. ein anderer Arzt erreichbar sein, dann wenden Sie sich bitte an unsere Bestattung in Obdach, Fa. Baumgartner, die Ihnen gerne weiterhilft und auch Kontaktdaten der Ärzte hat.
Außerhalb der Ordinationszeiten unserer Hausärzte, besonders an den Wochenenden und Feiertagen, stehen auch Dr. Mariella Reichsthaler aus Weißkirchen und Dr. Heimo Korber aus St. Margarethen bei Knittelfeld für die Durchführung der Totenbeschau zur Verfügung.
Bei Verhinderung organisiert Dr. Korber selbstständig seine Vertretung und gibt dies unserem Bestattungsunternehmen bekannt.
Bestattung Baumgartner - Tel. 03578 2393 oder 0664 2606438