Marktgemeinde Obdach
Für die Erhebung der Abgabe auf Zweitwohnsitze (Zweitwohnsitzabgabe) und Wohnungen ohne Wohnsitz (Leerstandsabgabe) 2024 werden alle betroffenen Hausbesitzer höflich gebeten, wie im Vorjahr, die noch ausständigen Erklärungen am Gemeindeamt (persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax) einzubringen.Formulare dazu finden Sie auf unserer Homepage unter Bürgerservice-Formulare bzw. liegen diese am Gemeindeamt auf.Für Rückfragen steht Ihnen Frau Karin Bischof unter der Tel-Nr. 03578 4030 23 oder per E-Mail: karin.bischof@obdach.gv.at gerne zur Verfügung.
Vielen Dank!
02.04.2025