Zweitwohnsitz- u. Wohnungsleerstandsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Obdach hat in seiner Sitzung vom 16.02.2023 gemäß § 1 Stmk. Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz mittels Verordnung beschlossen, eine Abgabe auf
Zweitwohnsitze und Wohnungsleerstände
einzuheben. Die Steirische Ferienwohnungsabgabe (alt) ist bereits mit 16.12.2022 außer Kraft getreten.

In beiden Fällen sind die Eigentümer/innen Abgabepflichtige. Die Höhe der Abgabe wurde mit EUR 8,00 pro m2 Nutzfläche festgelegt. Die Abgabepflichtigen haben die Abgabe selbst zu berechnen und den selbstberechneten Betrag für das abgelaufene Kalenderjahr, die Nutzfläche der Wohnung sowie im Falle der Wohnungsleerstandsabgabe zusätzlich die Kalenderwochen ohne Wohnsitz im Jahr bis zum 31. März des Folgejahres der Abgabenbehörde bekanntzugeben. Die Abgabe ist binnen vier Wochen ab Bekanntgabe der Selbstberechnung zu entrichten.

Formulare dafür sind auf der Homepage zum Ausdrucken sowie am Gemeindeamt erhältlich. Die gesamte Verordnung ist ebenfalls auf der Homepage zu finden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Karin Bischof 03578 4030 23 gerne zur Verfügung.

22.01.2024