Kinderkrippe

Kinderkrippe

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr

Neuaufnahme:
September - Krippenbeginn

Informationen über Anmeldezeitraum und Anmeldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte aus der Dezember-Gemeindezeitung bzw. erhalten Sie auf dem Gemeindeamt.
Anmeldungen nach der Anmeldefrist werden hinten angereiht und nach verfügbaren Plätzen berücksichtigt.

Bei der Aufnahme der Kinder orientieren wir uns an den gesetzlichen Vorgaben des Landes Steiermark,
diese lauten:
Der Besuch der Kinderkrippe ist generell freiwillig. Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Kinderkrippe allgemein zugänglich, was bedeutet, dass die Erhalterin/der Erhalter zur Aufnahme eines Kindes verpflichtet ist, sofern diese im Hinblick auf die Kinderhöchstzahlen je Gruppe möglich ist. Können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden, können in erster Linie jene Kinder berücksichtigt werden, die im Gebiet, für das die Kinderkrippe betrieben wird, ihren Hauptwohnsitz haben. Von jenen Kindern, die demnach für die Aufnahme in Betracht kommen, müssen die altersmäßig dem Schuleintritt am nächsten stehenden vorrangig einen Betreuungsplatz erhalten. Im Übrigen ist bei der Aufnahme, ausgehend vom Wohl des Kindes, auf die familiären und sozialen Verhältnisse, insbesondere auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, die Anzahl der Geschwister, die Wohnungsverhältnisse sowie auf Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen Bedacht zu nehmen. Weiters kann die Aufnahme von einer ärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden, ob dem Kind der Besuch der Kinderkrippe zumutbar ist.

Ein Einstieg unter dem Jahr ist nur möglich, wenn es freie Plätze gibt bzw. wenn unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Wechsel eines Krippenkindes in den Kindergarten ein Platz frei wird.

Binderbauer Elfi
Leiterin

Leitung Kinderkrippe
Gruppenführende Pädagogin - Vormittag

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