Biomasseheizanlagen und Wärmepumpen

€ 50,00 pro kW Heizleistung
bei keiner Förderung von Bund/Land - max. € 1.200,00
bei 75 % Förderung vom Bund/Land - max. 500,00
bei 100 % Förderung vom Bund/Land - keine Gemeindeförderung

für Scheitholz-, Hackgut- und Pelletskessel
Voraussetzung: Hauptwohnsitzmeldung bei der betreffenden Adresse

Zuständig