Biomasseheizanlagen und Wärmepumpen

€ 50,00 pro kW Heizleistung
max. € 250,00
für Scheitholz-, Hackgut- und Pelletskessel

Voraussetzung ist:
Hauptwohnsitzmeldung bei der betreffenden Adresse
Anlage wird nicht anderwertig gefördert (z.B. Bund, Land etc.)
Hauptversorgung des Wohnsitzes - private Anlage

Zuständig